Die Rahmenlehrpläne der Kultusministerkonferenz für neugeordnete Ausbildungsberufe definieren den Bildungsauftrag verkürzt so:
Die Berufsschule hat eine berufliche Grund- und Fachbildung zum Ziel und erweitert die vorher erworbene allgemeine Bildung. Damit will sie zur Erfüllung der Aufgaben im Beruf sowie zur Mitgestaltung der Arbeitswelt und Gesellschaft in sozialer und ökologischer Verantwortung befähigen ...
Nach der Rahmenvereinbarung vom 15.03.1991 über die Berufsschule hat die Berufsschule zum Ziel,
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eine Berufsfähigkeit zu vermitteln, die Fachkompetenz mit allgemeinen Fähigkeiten humaner und sozialer Art verbindet;
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berufliche Flexibilität zur Bewältigung der sich wandelnden Anforderungen in Arbeitswelt und Gesellschaft auch im Hinblick auf das Zusammenwachsen Europas zu entwickeln;
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die Bereitschaft zur beruflichen Fort- und Weiterbildung zu wecken;
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die Fähigkeit und Bereitschaft zu fördern, bei der individuellen Lebensgestaltung und im öffentlichen Leben verantwortungsbewusst zu handeln...
Zur Erreichung dieser Ziele muss die Berufsschule
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den Unterricht an einer für ihre Aufgaben spezifischen Pädagogik ausrichten, die Handlungsorientierung betont;
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Unter Berücksichtigung notwendiger beruflicher Spezialisierung berufs- und berufsfeldübergreifende Qualifikationen vermitteln...
Der Bildungsauftrag weist klar aus, dass es an einer guten Berufsschule nicht nur um die Vermittlung von Qualifikationen für das enge Funktionsfeld beruflicher Arbeits- und Geschäftsprozesse geht.
Quelle: Manfred Müller in Die berufsbildende Schule (BbSch) 59-2007 4, S. 115-116
Der akuelle Lehrplan für das Berufskolleg in NRW ist seit dem 1.08.2009 gültig. Über den folgenden Link können Sie die pdf-Datei herunterladen bzw. sich den Inhalt anzeigen lassen: