Die Verordnung über die Berufsausbildung zum Fotografen und zur Fotografin (FotoAusbV) wurde im Mai 2009 geändert und ist gültig für Auszubildende, die ihre Lehre im Sommer 2009 oder später begonnen haben.
Insbesondere findet man darin die Vorschriften für die Durchführung der Zwischenprüfung und der Gesellenprüfung sowie den Ausbildungsrahmenplan, der die betrieblichen Ausbildungsanforderungen enthält.
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