Allgemeine Informationen zur Zwischenprüfung der Fotografen/Fotografinnen

Zu einer Zwischenprüfung muss man sich nicht anmelden, wenn man einen Lehrvertrag besitzt, sondern wird automatisch eingeladen.

Falls man an der Zwischenprüfung nach der Hälfte der Ausbildungszeit im 2. Lehrjahr nicht teilnehmen kann (es müssen schwerwiegende Gründe vorliegen), kann man ein Jahr später, im dritten Lehrjahr, kurz vor der Gesellenprüfung, an der Zwischenprüfung teilnehmen. Eine Verkürzung der Ausbildung ist dann natürlich nicht mehr möglich.

Die Zwischenprüfung ist eine Vorbereitungsprüfung auf die Gesellenprüfung. Die Ergebnisse spielen bei der Gesellenprüfung keinerlei Rolle. Die Ergebnisse geben Auskunft über die eigenen Leistungen und damit Hinweise für das Verhalten während der restlichen Ausbildungszeit bis zur Abschlussprüfung.

Wie gut oder schlecht ein Zwischenprüfungszeugnis ist spielt allerdings dann eine wichtige Rolle, wenn man die Ausbildungszeit verkürzen will und gute Leistungen nachweisen muss.

Zur praktischen Zwischenprüfung müssen folgende Unterlagen mitgebracht werden:

  • Ordnungsgemäß geführte Ausbildungsnachweise für die Ausbildungszeit bis zur Zwischenprüfung

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Befreiung von einer Prüfung im Fach Wirtschafts - u. Sozialkunde

Prüfungsbewerber/-innen, die bereits eine Gesellenprüfung in einem anderen Handwerk oder eine Abschlussprüfung in einem anderen Beruf bestanden haben und einen Umschulungsvertrag haben, sind auf Antrag (an Kreishandwerkerschaft PB-Lippe) durch den Gesellenprüfungsausschuss von gleichartigen Prüfungsteilen oder Prüfungsfächern in der Zwischen- und Gesellenprüfung zu befreien.

Antragstellung (mit Nachweisen) bei:

Kreishandwerkerschaft Lippe
Frau Staats
Postfach 2064
32710 Detmold
oder
Bismarckstr. 10
32756 Detmold

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