Für die Prüfungsaufgabe 'Bildserie nach eigenem Thema, die aus mindestens drei Aufnahmen besteht' sieht die neue Prüfungsordnung neben der Anfertigung einer Bildkonzeption eine maximal 15 Minuten dauernde Präsentation des Arbeitsergebnisses vor.
Folgende Eckpunkte sollten bei der Erstellung der Präsentation beachtet werden:
Formal:
Zielgruppe der Präsentation ist ein fachkundiges Publikum (Prüfungsausschuss), das von den Qualitäten des Prüflings (m/w) und seiner Arbeit überzeugt werden soll.
Der Prüfling soll sich und sein Arbeitsergebnis angemessen positiv darstellen (keine Problemschilderungen, kein Jammern über die widrigen Umstände etc.).
Das vom Prüfling vorgelegte Prüfungsstück (mindestens drei Fotos auf Karton aufgezogen) soll zur Unterstützung von Aussagen hinzugezogen werden.
Eine elektronische Präsentation der Fotos mit eigenem Laptop ist erlaubt. Die mündlichen Aussagen müssen dabei den gleichen Stellenwert haben, wie bei einer nicht-elektronischen Präsentation. Für die Technik ist ausschließlich der Prüfling verantwortlich.
Struktur des Vortrags:
Einleitung
Kurze Vorstellung der eigenen Person und des Ausbildungsbetriebs.
Festlegen, ob Unterbrechungen des Vortrags durch Mitglieder des Prüfungsausschusses erlaubt oder unerwünscht sind.
Persönliche Gründe für die Auswahl des Themas erläutern.
Hauptteil
Auf der Basis des geschriebenen und abgegebenen Konzepts wesentliche Gestaltungsentscheidungen und Besonderheiten der Produktion der Fotografien erläutern und dabei die Prüfungsfotos und ggf. weiteres Bildmaterial zur Illustration nutzen.
Schluss
Erläuterung der persönlichen Erfahrungen bei der Arbeit an dieser fotografischen Aufgabe.